Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer (B2B) · Stand 09/2026 · Version 1.1
Diese Bedingungen gelten für Angebote und Lieferungen an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Dann gelten gesonderte Verbraucher-AGB mit Widerrufsbelehrung. Wir übergeben sie zusammen mit dem individuellen Angebot in Textform, bevor Sie sich binden. Über die Website kommt kein Kaufvertrag zustande.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der EverVision Energy GmbH i.G., Kesselbergweg 4, 52385 Nideggen (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Käufer“). Für Verbraucher gelten gesonderte Verbraucher-AGB.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen liefert.
(3) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(4) Der Verkäufer bedient sich für den Vertrieb selbstständiger Vertriebspartner (Handelsvertreter). Vertriebspartner sind ausschließlich zur Vermittlung von Geschäften befugt; sie sind nicht berechtigt, Verträge im Namen des Verkäufers abzuschließen, Zusicherungen abzugeben, Nebenabreden zu treffen oder Zahlungen entgegenzunehmen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind bis zum darin genannten Datum bindend; fehlt ein Datum, sind sie freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung.
(3) Angaben in Datenblättern, Katalogen und Präsentationen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Verbindlich ist das mit der Auftragsbestätigung übergebene Datenblatt. Technische Änderungen, die Funktion und Leistung nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
§ 3 Preise
(1) Die Preise verstehen sich in Euro, netto, ab Werk oder ab dem im Angebot genannten Lager (EXW, Incoterms 2020), zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, soweit diese anfällt.
(2) Verpackung, Verladung, Transport, Transportversicherung, Abladen sowie Zölle, Abgaben und Gebühren außerhalb Deutschlands sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich angeboten.
(3) Lieferungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgen unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens, sofern der Käufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, sind 30 % des Auftragswerts bei Auftragsbestätigung und 70 % vor Freigabe der Ware zur Abholung oder zum Versand fällig, jeweils ohne Abzug.
(2) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung des Verkäufers genannte Konto. Zahlungen an Vertriebspartner haben keine schuldbefreiende Wirkung. Der Verkäufer ist berechtigt, die Freigabe der Ware bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
(5) Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich mindern, kann der Verkäufer Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Lieferzeit
(1) Die Lieferung erfolgt EXW (Incoterms 2020) ab dem im Angebot genannten Lager. Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware und Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Käufer über, auch wenn der Verkäufer auf Wunsch des Käufers den Transport organisiert.
(2) Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung sowie der Zollabfertigung.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
(4) Holt der Käufer die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft ab, kann der Verkäufer die entstehenden Lager- und Versicherungskosten in Rechnung stellen, mindestens jedoch 0,5 % des Nettoauftragswerts je angefangenem Monat. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Käufer offen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer darf die Ware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei Zugriffen Dritter hat er den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
(4) Verbindet der Käufer die Ware mit einem Grundstück oder Gebäude, geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne von § 95 BGB.
§ 7 Sachmängel
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Transportschäden und Fehlmengen innerhalb von fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. § 377 HGB gilt entsprechend.
(2) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen, in den Fällen des § 9 Abs. 1 sowie für Ansprüche aus Lieferantenregress nach §§ 445a, 445b, 478 BGB.
(4) Keine Sachmängel sind natürlicher Verschleiß, insbesondere die dem Datenblatt entsprechende Kapazitätsabnahme der Batterie, sowie Schäden, die auf unsachgemäße Installation, Parametrierung, Bedienung, Wartung oder auf Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
§ 8 Herstellergarantie und technische Unterstützung
(1) Für die gelieferten Speichersysteme gilt die Produktgarantie nach den mit der Auftragsbestätigung übergebenen Garantiebedingungen. Die Garantie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung und ersetzt sie nicht.
(2) Voraussetzung für Garantieansprüche sind Installation, Parametrierung und Inbetriebnahme durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb nach dem Installationshandbuch sowie die Einhaltung der Betriebs- und Wartungsvorgaben.
(3) Eine über die Abwicklung von Garantiefällen hinausgehende technische Unterstützung bei Planung, Installation, Parametrierung oder Inbetriebnahme ist nicht Gegenstand des Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich angeboten und vergütet wird.
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Nettoauftragswert.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, entgangene Energiekosteneinsparungen, entgangene Fördermittel oder Steuervorteile und sonstige mittelbare Schäden.
(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertriebspartner.
§ 10 Pflichten des Käufers, Netzanschluss, Rücknahme
(1) Der Käufer ist verantwortlich für Auslegung, Fundament, Elektroinstallation, Netzanschluss, Netzanmeldung beim Netzbetreiber, Anlagenzertifikat, Registrierung im Marktstammdatenregister, behördliche Genehmigungen, Brandschutz und Versicherung der Anlage am Aufstellort. Der Verkäufer stellt die produktseitigen Unterlagen (Einheitenzertifikat, Konformitätserklärung, Datenblätter, Schaltbilder) zur Verfügung.
(2) Der Käufer stellt sicher, dass Installation und Betrieb den am Aufstellort geltenden Vorschriften und Netzanschlussregeln (in Deutschland insbesondere VDE-AR-N 4105 bzw. VDE-AR-N 4110) entsprechen.
(3) Hinweise des Verkäufers zu Fördermitteln oder steuerlichen Rahmenbedingungen sind unverbindlich und ersetzen keine Beratung durch den Steuerberater des Käufers.
(4) Der Verkäufer nimmt gelieferte Batterien und Elektrogeräte nach Ende der Nutzung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Batterierecht, ElektroG) zurück. Die Rückgabe erfolgt nach Abstimmung mit dem Verkäufer; die Kosten des Transports zur Rücknahmestelle trägt der Käufer, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streik, Ausfall von Transportwegen oder Zollabfertigung sowie nicht vom Verkäufer zu vertretende Lieferausfälle seiner Vorlieferanten, befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit von seinen Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als drei Monate, können beide Parteien vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
§ 12 Vertraulichkeit
Preise, Kalkulationen, technische Unterlagen und Informationen über Bezugsquellen des Verkäufers sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
§ 13 Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers und seiner Ansprechpartner zur Durchführung des Vertrags nach den Vorschriften der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers unter www.evervision.de.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: September 2026